| Dr. Peter KONECNY |
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| Die für das Notariat maßgeblichen berufsrechtlichen
Bestimmungen sind in der Notariatsordung vom 25.7.1871 und deren Novellen
enthalten. Die gesetzlichen Regelungen betreffend das Erfordernis der notariellen Errichtung einiger Rechtsgeschäfte finden sich großteils im Notariatsaktgesetz vom 25.7.1871, BGBl. I 1999/191 und deren folgenden Novellen. Beide Gesetze sind in der jeweils geltenden Fassung im Rechtsinformationssystem-RIS des Bundeskanzleramtes unter www.ris.bka.gv.at kostenlos abrufbar. |